Die Eintragung einer Vertriebsbeziehung im Handelsvertreterregister des Ministry of Economy der Vereinigten Arabischen Emirate zieht die automatische Anwendung des sehr vertreterschützenden lokalen Commercial Agency Law nach sich. Dies kann äußerst nachteilige Rechtswirkungen für den Hersteller entfalten. Folge ist ein exklusives Vertriebsrecht des Handelsvertreters oder Distributors im Vertragsgebiet für die dem Vertrag unterfallenden Produke. Zudem muss der Hersteller seinem Vertriebspartner eine Kommission auch für solche Geschäfte zahlen, die zwar sein Vertragsgebiet betreffen, an deren Abschluss er aber gar nicht beteiligt war. Außerdem ist der Vertriebspartner befugt, den Import von Produkten, die der Registrierung unterfallen, durch Dritte und sogar durch den Hersteller selbst zu unterbinden.
Welche Konsequenzen hat eine Eintragung bei dem Ministry of Economy?
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